X-No-Archive: Yes
Diese aussage ist falsch.
Welche? ;-)
Laut einer Fisch und Fang vor 3-4 monaten hat
die Polizei im Küstenbereich mehr als 10000 verstöße gegen das
Fischereigestz geahndet. Hauptsache war das die Leute keine gültigen
Tageskarten oder Fischereipapiere dabei hatten.
Manchmal lohnt es sich ein bißchen zu lesen. Könnte ansonsten sehr teuer
werden.
Ich habe mich inzwischen erkundigt. Die Unterweser zwischen Bremen und
Bremerhaven ist tatsächlich rechtlich gesehen Küstengewässer, und
*grundsätzlich* ist (wäre ...) der Fischfang dort tatsächlich "frei".
Aber ...
Ich zitiere jetzt einfach mal aus der Mail, die ich vom zuständigen
Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven bekommen habe:
"Lt. § 16 Nds. FischG wäre der Fisch- und Krebstierfang im
niedersächsischen Teil der Unterweser frei, d. h. dort dürfte jeder
ohne irgendeinen Nachweis angeln. Beachtet muss hierbei jedoch, wie
Sie richtig aufführten, Abs. 3 dieser Vorschrift. In Verbindung mit
dem amtlichen Wasserbuch, in das auch Fischereirechte eingetragen sein
können, ist festzustellen, dass dem Land Niedersachsen als
Rechtsnachfolger Preußens hier ein Fischereirecht eingetragen wurde,
so dass derjenige, der in der Unterweser angeln möchte, eines
Fischereierlaubnisscheins bedarf. Damit "pachtet" er quasi vom Land
Niedersachsen das Fischereirecht. Diese Fischereierlaubnisscheine sind
für die Unterweser ausschließlich bei der hiesigen Dienststelle
erhältlich. Sie werden unterschieden in sog. Kleine, Mittlere und
Große Fischereikarten. Die Kleinen Fischereikarten berechtigen zum
Benutzen von maximal fünf Handangeln, die Mittleren und Großen Karten
beinhalten außerdem die Benutzung von Garnreusen (wobei es hier auf
deren Größe bzw. Anzahl ankommt, um eine Unterscheidung zwischen
Mittlerer und Großer Karten vornehmen zu können) bzw. auf den Großen
Erlaubniskarten die Benutzung von Aalkörben. Die Karten gelten immer
vom Tag ihrer Ausstellung an für das entsprechende Kalenderjahr; es
ist jeweils die volle Jahresgebühr zu zahlen. Die Kleine Karte kostet
z. Zt. 30,-- , die Mittlere 40,-- und die Große 75,-- . Es gibt
daneben noch die Kleine Fischereikarte als Schülerkarte (nur für
"normale" Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen die volle
Gebühr; ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung o. ä.
erforderlich) für 15,-- sowie die Gastanglerkarte für 20,-- ,
gültig für 30 Tage vom Tag der Ausstellung an (diese wird jedoch nur
Urlaubern ausgestellt). Bezüglich einer möglichen Beantragung von
Fischereikarten verweise ich auf die Anlage."
(Tel.-Nr. für Fragen ist Tel. 0471 / 97254-14.)
30 Euro für die gesamte Unterweser finde ich eigentlich recht kulant.
(Wie das nun mit den "richtigen" Küstengewässern ist, habe ich nicht
gefragt. Für Bremen selbst gilt das Stockangelrecht, d. h. dort dürfen
Bremer Bürger nach einmalige Ausstellung des "Stockangelscheins" in
der Weser ohne weitere "Scheine" (sogar ohne Fischereiprüfung)
fischen, und in Bremerhaven gibt es ein kleines Stück "Meeresküste",
an dem die Fischerei nach dem BremFiG "frei" ist.)
Wo und unter welchen genauen Umständen man nun an der "noaddeutschen
Küste" angeln darf, ist damit also eigentlich immer noch nicht
geklärt. Für die "offene See", also den Watt- und Tidenbereich kann
ich mir die "historischen Fischereirechte" nicht so recht vorstellen,
daher wüßte ich dort auch keine Handhabe, etwas anderes als den
Fischereischein mitführen und vorweisen zu müssen. Ich nehme aber an,
daß regional das Angeln eben durch die Nationalparkgesetzgebung
verboten ist. Tageskarten? Wofür?
Gruß aus Bremen
Ralf
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